Tagespflegeeinrichtung – Teilstationäre Pflege
Betreuungsbedürftige Senioren, die sich tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung aufhalten und am Abend nach Hause in Ihr gewohntes Umfeld zurückkehren.
Es stellt ein Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Pflege dar.
Das Sozialgesetzbuchs Elf (SGB XI) definiert die Tagespflege und die Nachtpflege in Anlehnung an §41 wie folgt: „Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.“