Ambulante Pflege – Häusliche Pflege

Durch Ihre Dienstleistungen ermöglichen Pflegedienste das Wohnen und Leben im eigenen zu Hause. Sie kommen mehrmals in der Woche oder mehrmals täglch ins Haus und entlasten damit sowohl die Betroffenen, als auch die Angehörigen. Pflegebedürftige Menschen erhalten medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Eine ambulante Pflege kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch pflegende Angehörige durchgeführt werden.

Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse. Der Vertragsarzt stellt eine Verordnung aus, die dann von der Krankenkasse genehmigt und finanziert wird.

Folgende Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst:

  •  Medizinische Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V: Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung): Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
  •  Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Lagerung und Förderung von Ressourcen und Training von Fähigkeiten usw.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw.
  • Seniorenbetreuung: Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen usw.
  • Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Pflegeschulung für Angehörige, Beratung zu Pflegeeinstufung, Anwesenheit beim Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) usw.
  • Regelmäßige Beratungs- bzw. Qualitätssicherungsbesuche gem. § 37.3 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) bei pflegenden Angehörigen, die ihren Pflegebedürftigen allein versorgen (Pflegegeldempfänger).
  • Verhinderungspflege (siehe auch Punkt Verhinderungspflege)
  • Tages- und Nachtpflege

Vor der Durchführung informiert Sie der Pflegeanbieter ausführlich über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter http://www.pflege.de