Rente
Altersrente
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie die derzeit gültige Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Le- bensjahres) erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. [siehe §35 SGB VI]
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Sind Sie schwerbehindert, ist es möglich, die Altersrente bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu beziehen. [siehe §37 SGB VI]
Beratung:
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales
Deutsche Rentenversicherung
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Teilweise Erwerbsminderung
„ Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“ [siehe §43 (1) SGB VI].
Volle Erwerbsminderung
„ Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des all-gemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein “ [siehe §43 (2) SGB VI].